Arbeitsunfälle und DGUV

ein Mann fällt beim Herunterheben eines Koffers rückwärts von der Leiter

Bild: © Dominik Buschardt, DGUV

Eine der wichtigsten Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ist es, Unfälle zu verhüten. Leider gelingt das nicht immer. Kommt es doch zu einem Arbeitsunfall, sind die Betroffenen durch ein komplettes Betreuungs- und Entschädigungssystem der Unfallversicherungsträger abgesichert.

Was ist ein Arbeitsunfall?
Der Begriff Arbeitsunfall bezieht sich nicht allein auf Unfälle, die Beschäftigte während ihrer Arbeitstätigkeit erleiden. Er ist weiter gefasst. Das liegt daran, dass sich der Kreis der Versicherten in der gesetzlichen Unfallversicherung im Laufe ihres Bestehens erweitert hat.

Heute sind nicht nur Arbeitnehmer bei ihren beruflichen Tätigkeiten versichert, sondern auch viele andere Personengruppen. Zum Beispiel Schüler und Schülerinnen während ihres Schulbesuchs, Kinder in einer Kindertagesstätte oder Menschen, die erste Hilfe geleistet haben nach einem Verkehrsunfall.

Ob ein Koch sich in der Küche die Hand verbrennt oder eine Schülerin sich beim Fußballspiel im Sportunterricht ein Bein bricht - beides ist versicherungsrechtlich ein Arbeitsunfall. Das gilt im übrigen auch für Unfälle bei vielen ehrenamtlichen Tätigkeiten.

Allgemein kann man deshalb sagen: Arbeitsunfälle sind die Unfälle, die versicherte Personen infolge der versicherten Tätigkeit erleiden. Und die gesetzliche Unfallversicherung bietet Schutz bei der Ausübung dieser Tätigkeiten.

Weitreichender Versicherungsschutz

Der Schutz der Unfallversicherung geht an manchen Punkten noch weiter. Er besteht auch für Tätigkeiten, die mit der versicherten Tätigkeit in Zusammenhang stehen. Dazu einige Beispiele. Versichert sind auch

  • die Verwahrung, Beförderung, Instandhaltung oder Erneuerung von Arbeitgeräten
  • die Teilnahme der Beschäftigten am Betriebssport oder an Betriebsausflügen und -feiern, sofern diese Veranstaltungen vom Unternehmen durchgeführt werden.
  • die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler an Klassenfahrten und -feiern, die im Verantwortungsbereich der Schule stattfinden.

Aber was genau ist überhaupt ein Unfall? Auch dafür gibt es eine gesetzliche Definition: Ein Unfallereignis ist ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden führt. 

Quelle: DGUV