Informationen zur Gefährdungsbeurteilung allgemein

 

Die Gefährdungsbeurteilung ist die systematische Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen und Belastungen der Beschäftigten am Arbeitsplatz einschließlich der Festlegung erforderlicher Schutzmaßnahmen.

Sie ist das zentrale Instrument im Arbeitsschutz und der Schlüssel zur Verringerung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Erkrankungen.

Mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung gewinnen Sie wichtige Informationen über

  • Gefährdungen und Belastungen an Arbeitsplätzen,
  • notwendige technische und organisatorische Schutzmaßnahmen,
  • den erforderlichen Einsatz persönlicher Schutzausrüstungen,
  • Inhalte für Unterweisungen.

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein Führungsinstrument für Verantwortliche und trägt dazu bei, Wirtschaftlichkeit, Wettbewerbsfähigkeit und das Unternehmensimage durch verantwortliches Handeln zu verbessern.
   
Die Pflicht zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ist rechtlich verankert

  • im Arbeitsschutzgesetz (§§ 5 und 6)
  • der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“

 

Die Gefährdungsbeurteilung bildet die Basis des betrieblichen Arbeitsschutzes. Mit unserer Hilfe erkennt der Arbeitgeber, welchen Gefährdungen er seine Beschäftigten aussetzt. Auf dieser Grundlage kann er seine Grundpflichten aus § 5 des Arbeitsschutzgesetzes erfüllen.

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine Bestandsaufnahme aller im Betrieb vorhandenen Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter. Alle Arbeitsabläufe, Arbeitsmittel und -bedingungen müssen daraufhin untersucht werden, ob sie sicher sind oder inakzeptable Risiken bergen. Als Unternehmer und Unternehmerin oder vorgesetzte Person tragen Sie die Verantwortung für diese Risiken und sollten sie schon allein deswegen kennen, beurteilen und minimieren.

Gefährdungen, ganz gleich, ob sie im Rahmen einer Begehung, eines Gesprächs mit Beschäftigten oder anders erkannt werden, müssen in die Gefährdungsbeurteilung Eingang finden. Nur so kann die Gefährdungsbeurteilung ein stabiles Fundament für Ihre Sicherheitsarbeit bilden.

Maßnahmen wie Reparaturen, Beschaffungen, betriebliche Regelungen und Unterweisungen hierzu sind Ihre Lösung für Risiken, die Sie nicht tragen können oder wollen. Die Gefährdungsbeurteilung ist der Ort, diese Lösungen zu dokumentieren und damit zu zeigen, dass in Ihrem Betrieb sicher gearbeitet wird.

Richtig genutzt, ist die Gefährdungsbeurteilung so erste Anlaufstelle bei allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

Die Gefährdungsbeurteilung ist deshalb keine einmalige Aufgabe. Sie muss nicht regelmäßig neu erstellt werden. Sie muss kontinuierlich gepflegt werden, denn Sie gibt jederzeit Auskunft über bestehende Risiken. So wie sich Ihr Verantwortungsbereich mit jedem neuen Auftrag, mit jeder Neueinstellung verändert, verändern sich auch die Risiken und Ihre Beurteilung.