Psychische Belastung in der Gefährdungsbeurteilung

Eine vollständige Gefährdungsbeurteilung muss auch die psychische Belastung berücksichtigen.

In der gesetzlich festgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung ist die psychische Belastung ein wichtiger Teilbereich. Arbeitgeber sind verpflichtet, bei der Gefährdungsbeurteilung die Gefährdungen zu berücksichtigen, die sich beispielsweise aus der Gestaltung des Arbeitsplatzes oder durch physikalische Einwirkungen ergeben. Ihr Augenmerk muss darüber hinaus auch auf die psychische Belastung bei der Arbeit gerichtet sein. 

Was ist „psychische Belastung“?

Mit psychischer Belastung sind alle erfassbaren Einflüsse gemeint, die von außen auf den Menschen einwirken. Somit geht es in der Gefährdungsbeurteilung lediglich um die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten und nicht etwa um ihre psychische Verfassung.

Ziel ist es, festzustellen, ob und inwiefern eine gesundheitliche Gefährdung besteht. Liegen Gefährdungen vor, müssen Maßnahmen ergriffen werden, die diese Gefährdung ausschließen oder zumindest so weit wie möglich reduzieren.

Bei der Gefährdungsbeurteilung für den Teilbereich psychische Belastung werden folgende Aspekte unter die Lupe genommen:

 Es geht also ausschließlich um die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten und nicht etwa um ihre psychische Verfassung. Ziel ist es, festzustellen, ob und inwiefern eine gesundheitliche Gefährdung besteht. Liegen Gefährdungen vor, müssen Maßnahmen ergriffen werden, die diese Gefährdung ausschließen oder zumindest so weit wie möglich reduzieren.