Unterweisungen

 

Die Beschäftigten müssen über die Gefährdungen und Gesundheitsrisiken bei ihrer Tätigkeit unterrichtet werden, damit ihnen sicherheits- und gesundheitsgerechtes Verhalten in Fleisch und Blut übergeht. Hierbei handelt es sich um eine Unterweisungspflicht: Gesetze und Vorschriften verlangen vom Unternehmer, Beschäftigte vor Aufnahme einer Tätigkeit und danach mindestens einmal im Jahr zu den Unfall- und Gesundheitsgefahren zu unterweisen. Bei dieser anspruchsvollen Aufgabe unterstützt die BGHM Sie mit einer Reihe von Unterweisungshilfen.