Für Brände von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln wird in DIN EN 2:2005-01 „Brandklassen“ keine eigenständige Brandklasse ausgewiesen.
Das Löschvermögen wird durch eine Zahlen-Buchstabenkombination auf dem Feuerlöscher angegeben. In dieser
Zahlen-Buchstabenkombination bezeichnet die Zahl die Größe des abgelöschten Norm-Prüfobjektes und der Buchstabe die Brandklasse.
Da das Löschvermögen nicht addiert werden kann, wird zur Berechnung der Anzahl der erforderlichen Feuerlöscher eine Hilfsgröße, die Löschmitteleinheit (LE) verwendet. Dem im Versuch ermittelten
Löschvermögen der Feuerlöscher wird durch eine bestimmte Anzahl von Löschmitteleinheiten zugeordnet. Dieser Werte können dann je Brandklasse addiert werden.