Ausbildung Flurförderfahrzeuge- (Staplerschein)

Gabelstaplerfahrer haben in weiten Bereichen der Unternehmen einen wesentlichen Anteil am innerbetrieblichen Transport und bedienen durch ihre variable Einsatzmöglichkeit die selbsttätige Lastaufnahme und die Stapeleinrichtung ein Fördermittel, das zur Bewältigung von Transportaufgaben vielfältig eingesetzt wird.

 

Ziel dieser Schulung ist es, die Teilnehmer gemäß den Bestimmungen der Berufsgenossenschaft zu qualifizieren ("Staplerschein") und zu verantwortungsbewussten Bedienern von Gabelstaplern auszubilden.


 

 

 

 

 

Lehrgangsinhalte Tag 1:

  • Rechtliche Grundlagen, allgemeines Wissen über Gabelstapler
  • Physikalische Grundlagen (Hebelgesetz, Standsicherheit, Tragkraftdiagramm)
  • Ausführung, Anbaugeräte, Sonderbauarten
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Instandhaltung und Prüfung von Flurförderzeugen
  • Einsatz von Flurförderzeugen, Verhütung von Unfällen
  • Theoretische Prüfung

 

Lehrgangsinhalte Tag 2:

  • praktische Ausbildung
  • praktische Prüfung
     

Die Unternehmer dürfen nur versicherte Personen, die folgende Voraussetzungen erfüllen als Kranfahrer beschäftigen.

 

  1. Die das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  2. die körperlich und geistig geeignet sind, (G25)
  3. theoretisch und praktisch ausgebildet sind,
  1. eine Fahrprüfung erfolgreich abgelegt haben und
  2. somit einen gültigen Gabelstaplerführerschein besitzen,
  3. vom Unternehmer mit der Führung des Staplers schriftlich beauftragt sind und
  4. von denen zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllt werden.

 

Die körperliche Eignung muss durch eine arbeitsmedizinische Untersuchung nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G 25 "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten" festgestellt werden.

Von den ausgewählten Personen werden zusätzlich folgende Voraussetzungen erwartet:

  • das Verständnis für technische und physikalische Zusammenhänge,
  • die Fähigkeit, Signale erlernen, umsetzen und anwenden zu können,
  • die Eigenschaft, zuverlässig, verantwortungsbewusst und umsichtig zu handeln.

 

Im Rahmen der Berufsausbildung dürfen Jugendliche unter 18 Jahren nur Flurförderzeuge bedienen, wenn dies unter fachlicher Aufsicht erfolgt und der Jugendliche entsprechend diesem Grundsatze ausgebildet ist. Dabei sollte die Aufsichtsperson schriftlich festgelegt sein.

 

Die theoretische und praktische Ausbildung, sowie die Abschlussprüfung wird vor Ort durchgeführt.

Dauer:
mit Vorkenntnissen 1 Tag
ohne Vorkenntnisse 2 Tage

Nach abgeschlossener Ausbildung erhalten Sie ein Führerschein und ein Zertifikat.

Ebenfalls bieten wir Ihnen die Übernahme der jährlichen Unterweisung an.