Betriebe mit mehr als 10 und bis zu 50 Beschäftigten

 

Auch diese Betriebe können zwischen Regelbetreuung und alternativer bedarfsorientierter Betreuung wählen.

Regelbetreuung

Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung setzt sich aus der Grundbetreuung und dem betriebsspezifischen Teil der Betreuung zusammen. Beide bilden gemeinsam die Gesamtbetreuung.
Die Aufgaben der Betriebsärzte/ -ärztinnen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit muss die Unternehmerin/der Unternehmer unter Mitwirkung der betrieblichen Interessenvertretung (z.B. entsprechend Betriebsverfassungsgesetz) entsprechend den betrieblichen Erfordernissen  ermitteln, aufteilen und mit den Betriebsärzten/-ärztinnen und Fachkräften für Arbeitssicherheit schriftlich vereinbaren.
Maßgeblich für die Bemessung des Betreuungsumfangs der Grundbetreuung sind die für alle Betriebe geltenden Einsatzzeiten.
Der betriebsspezifische Teil der Betreuung geht von spezifischen betrieblichen Gefährdungen, Situationen und Anlässen aus. Bedarf und Umfang der betriebsspezifischen Betreuung legt die Unternehmerin/der Unternehmer auf Grundlage der betrieblichen Gegebenheiten fest. Diese Festlegung ist in regelmäßigen Abständen, in der Regel jährlich, zu überprüfen. Für regelmäßig vorliegende betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie Erfordernisse zur menschengerechten Arbeitsgestaltung, wie sie in der DGUV Vorschrift 2 definiert sind, empfiehlt die BGHW Einsatzzeiten.

Alternative bedarfsorientierte Betreuung

Die alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung besteht aus Motivations- und Informationsmaßnahmen, Fortbildungsmaßnahmen und der Inanspruchnahme der bedarfsorientierten Betreuung durch Betriebsärztinnen/Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Über Notwendigkeit und Ausmaß dieser externen Beratung kann die Unternehmerin/der Unternehmer eigenverantwortlich entscheiden. Eine Ausnahme bilden in der DGUV Vorschrift 2 festgelegte besondere Anlässe: Sind diese gegeben, muss externe Beratung und Betreuung in Anspruch genommen werden. 
Voraussetzung zur Teilnahme ist, dass die Unternehmerin/der Unternehmer aktiv in das Betriebsgeschehen eingebunden ist.