Aubsildung Hubarbeitsbühnenbediener

Die Bedienung von Hebebühnen und Hubarbeitsbühnen beinhaltet eine große Verantwortung für die Sicherheit aller beteiligten Personen, die diese Tätigkeit ausüben, müssen über die notwendigen praktischen Fertigkeiten verfügen. Aber auch ein fundiertes Hintergrundwissen zur Funktionsweise sollte vorhanden sein. Zu den wichtigsten Aspekten der Nutzung gehören die Vorschriften für Hubarbeitsbühnen und Hebebühnen.

 

 

 

 

Der DGUV Grundsatz 308-008 „Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen“ sieht hierfür eine praktische und theoretische Ausbildung vor. Diese Ausbildung schließt mit einem Ausbildungsnachweis ab. Dieser wird umgangssprachlich auch als „Hebebühnen-Führerschein“ bzw. „Hubarbeitsbühnen-Führerschein“ bezeichnet oder einen Bedienerausweis für Hubarbeitsbühnen.


Theoretische Ausbildung

  • Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik
  • Aufbau, Funktion und Einsatz verschiedener Bauarten
  • Übernahme, Transport der Hubarbeitsbühne / Arbeitsbühne
  • Aufstellung, Inbetriebnahme des Gerätes am Einsatzort
  • Arbeiten mit der Hubarbeitsbühne / Arbeitsbühne
  • Unfallursachen
  • Sicht und Funktionsprüfung
  • Physikalische Wechselwirkungen
  • Verhaltensregeln für den sicheren Umgang


Praktische Ausbildung

  • Sicht und Funktionsprüfung
  • Auf und Abbau der Hubarbeitsbühne / Arbeitsbühne
  • Persönliche Schutzausrüstung/ PSA gegen Absturz
  • Notablass

 

Die theoretische und praktische Ausbildung wird vor Ort durchgeführt.

Den Fahrausweis erhalten Sie nach Teilnahme der Ausbildung.

Dauer: 2 Tag

 

 

Jährliche Unterweisung
 

Dauer: 4 Stunden