Ausbildung Kranführer (teilkraftbetriebene & flurgesteuerte Kranarten)

Durch die Ausbildung nach DGUV Grundsatz 309-003 lernen Sie die rechtlichen Grundlagen und berufsgenossenschaftlichen Anforderungen an Kranführer kennen.
Sie erlangen grundlegendes Know-how für den sicheren Betrieb von Brücken- und Portalkranen.
Sie erwerben mit dem Befähigungsnachweis zum Kranführer ein solides Fundament für die spätere berufliche Tätigkeit.

Die Unternehmer dürfen nur versicherte Personen, die folgende Voraussetzungen erfüllen als Kranfahrer beschäftigen.

 

  1. Die das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  2. die körperlich und geistig geeignet sind,
  3. die im Führen oder Instandhalten des Kranes unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu ihm nachgewiesen haben,
  4. von denen zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen.

 

Der Unternehmer muss Kranführer und Instandhaltungspersonal mit ihren Aufgaben beauftragen. Bei ortsveränderlichen kraftbetriebenen Kranen muss der Unternehmer den Kranführer schriftlich beauftragen.

Die Vorschrift lässt den Einsatz jüngerer Personen als 18 Jahre zu Ausbildungszwecken unter Anleitung und ständiger Aufsicht durch erfahrene Personen zu.

Die körperliche Eignung kann durch eine arbeitsmedizinische Untersuchung nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G 25 "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten" festgestellt werden.

Von den ausgewählten Personen werden zusätzlich folgende Voraussetzungen erwartet:

  • das Verständnis für technische und physikalische Zusammenhänge,
  • die Fähigkeit, Signale erlernen, umsetzen und anwenden zu können,
  • die Eigenschaft, zuverlässig, verantwortungsbewusst und umsichtig zu handeln.

 

Theoretische Ausbildung

  1. Rechtliche Grundlagen
  2. Unfallursachen
  3. Art, Aufbau und Funktion von Kranen
  4. Energieversorgung
  5. Steuereinrichtungen/ Bedienelemente
  6. Sicht- und Funktionsprüfung vor der Aufnahme der Arbeit
  7. Kranbetrieb
  8. Lagern und Stapeln
  9. Notfallabschaltung
  10. Beendigung und Sicherung der Kranarbeit


Lastaufnahmeeinrichtungen und Anschlagen von Lasten

  1. Arten von Lastaufnahmeeinrichtungen
  2. Tragfähigkeit/ Neigungswinkel
  3. Anschlagen von Lasten
  4. Auswahl der Anschlag- und Lastaufnahmemitteln
  5. Richtiges Anschlagen Last
  6. Anschlagen mit Traversen/ Lasthebemagneten/ Vakuumheber
  7. Absetzen und Lagern von Lasten


Die theoretische und praktische Ausbildung, sowie die Abschlussprüfung wird vor bei Ihnen vor Ort durchgeführt. 

Den Kranschein (Fahrausweis) erhalten sie nach Teilnahme an der theoretischen und praktischen Ausbildung sowie der bestandenen theoretischen und praktischen Prüfung.

Dauer: ab 1 Tag

 

Der Inhalt und die Dauer der Ausbildung ist abhängig

 

  • von der zu steuernden Kranart,
  • von den auszuführenden Kranarbeiten einschließlich Anschlagarbeiten,
  • vom betrieblichen Umfeld (z. B. Lager, Werkstatt, Baustelle),
  • von den Vorkenntnissen und der persönlichen Aufnahmefähigkeit des Teilnehmers,
  • von der Anzahl der Teilnehmer.

 

Erfahrungsgemäß sind für die Dauer der Ausbildung folgende Richtwerte zu berücksichtigen:

 

teilkrafbetriebene Krane                   1 Tag

flurgesteuerte Krane                         1 - 3 Tage

 

 

Ebenfalls bieten wir Ihnen die Übernahme der jährlichen Unterweisung an.

Dauer                                                 4 Stunden