Brandschutzhelfer für Ihren Betrieb

 

Unterstützt wird die Arbeit der Brandschutzbeauftragten durch die Brandschutzhelfer. Das sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die durch eine Ausbildung und praktische Übungen den sicheren Umgang mit und den Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen erlernt haben. Zum Ausbildungsinhalt gehören auch die Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes, Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Gefahren durch Brände sowie das Verhalten im Brandfall.

Brandschutzhelfer müssen in jedem Unternehmen in "ausreichender Zahl" zur Verfügung stehen. Ihre Zahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung wie zum Beispiel in einem Büro in der Regel ausreichend. Je nach Art des Unternehmens, der Brandgefährdung und der anwesenden Personen kann eine deutlich höhere Ausbildungsquote sinnvoll sein. Des Weiteren müssen auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter berücksichtigt werden.

Theorie:

Grundlagen im Brandschutz:

  • Rechtliche Grundlagen des Brandschutzes

  • Physikalisch-chemische Grundlagen der Verbrennung und des Löschens

  • Vorbeugender Brandschutz in Gebäuden

  • Ziele, Organisation und Methoden des betrieblichen Brandschutzes

  • DIN 14096: Brandschutzordnung, Teil A bis C

 

Brandschutzunterweisung:

  • Brandmeldeeinrichtungen und Kennzeichnung

  • Abwehrender Brandschutz: Verhalten im Brandfall und Brandbekämpfung mit Feuerlöschern

  • Personenbezogene Gefahren durch Brände und persönliche Schutzmaßnahmen

  • Rettung von Personen, Einleitung der Evakuierung von Gebäuden und Rettungswege

  • Alarmierung sowie Einweisung und Unterstützung der Hilfskräfte (z. B. Feuerwehr)

 

Praxis:

  • Feuerlöschübungen

 

Ausbildungsdauer ca. 4 Stunden