Brandschutzhelfer müssen in jedem Unternehmen in "ausreichender Zahl" zur Verfügung stehen. Ihre Zahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung wie zum Beispiel in einem Büro in der Regel ausreichend. Je nach Art des Unternehmens, der Brandgefährdung und der anwesenden Personen kann eine deutlich höhere Ausbildungsquote sinnvoll sein. Des Weiteren müssen auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter berücksichtigt werden.
Theorie:
Grundlagen im Brandschutz:
Rechtliche Grundlagen des Brandschutzes
Physikalisch-chemische Grundlagen der Verbrennung und des Löschens
Vorbeugender Brandschutz in Gebäuden
Ziele, Organisation und Methoden des betrieblichen Brandschutzes
DIN 14096: Brandschutzordnung, Teil A bis C
Brandschutzunterweisung:
Brandmeldeeinrichtungen und Kennzeichnung
Abwehrender Brandschutz: Verhalten im Brandfall und Brandbekämpfung mit Feuerlöschern
Personenbezogene Gefahren durch Brände und persönliche Schutzmaßnahmen
Rettung von Personen, Einleitung der Evakuierung von Gebäuden und Rettungswege
Alarmierung sowie Einweisung und Unterstützung der Hilfskräfte (z. B. Feuerwehr)
Praxis:
Feuerlöschübungen
Ausbildungsdauer ca. 4 Stunden