Prüfungen von Brandschutztüren und -toren, sowie Feuerschutztüren

Alle Brandschutztüren und Brandschutztore benötigen eine Zulassung des Deutschen Institutes für Bautechnik (DIBt). Diese Zulassung regelt die Abnahme, das monatliche Prüfen sowie die Wartungsarbeiten. Neben dem Monats-Check durch den Anlagenbetreiber muss gemäß DIBt eine Jahresprüfung erfolgen. Diese kann ordnungsgemäß und regelmäßig von uns durchgeführt werden. Das Instandhalten von Feuerschutztüren und -toren beinhaltet das Prüfen, Warten und eventuelle Instandsetzungsarbeiten. Ein reibungsloses und sicheres Funktionieren Ihrer Brandschutztüren und -tore ist im Ernstfall überlebensnotwendig.

 

Als Betreiber sind Sie verpflichtet mindestens einmal pro Jahr eine Prüfung der Brandschutztüren und -tore durchführen zu lassen, wenn nicht im Zulassungsbescheid (Herstellerangaben) eine kürzere Frist vermerkt wurde. Die Prüfungen dürfen nur von ausgebildeten Personen (Sachkundige / Befähigte Personen) umgesetzt werden.

 

Daher bieten wir Ihnen folgende Leistungen:

 

·   Beratung und Empfehlung

·   Monatliche, ¼ jährliche und jährliche sicherheitstechnische Überprüfung & Wartung

·   Schließkraftmessung

·   Einstellung/ Nachstellung