Prüfung von Leitern und Tritten nach BetrSichV und DGUV 208-016

Die sogenannte BetrSichV fordert, dass alle Arbeitsmittel – und somit auch Leitern, Tritte und mehr – regelmäßig mnach DGUV Information 208-016 geprüft werden müssen. Und für diese Prüfung von Leitern und Tritte nach DGUV Information 208-016 wurden Werte ermittelt, die die Art, den Umfang und die Fristen der erforderlichen Prüfung festlegen.

Zudem muss der Arbeitgeber jedoch auch über die Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Information 208-016 hinaus Anleitungen und Hinweise für seinen Arbeitnehmer herausgeben, die den richtigen und sicheren Umgang mit den von ihm zur Verfügung gestellten Leitern und Tritten beschreiben.



Die Prüfung der Leitern und Tritte nach DGUV Information 208-016 sollte als sogenannte Leiterprüfung durch einen geeigneten Fachmann durchgeführt werden.

Schließlich geht es darum, Leben und Gesundheit zu schützen, sowie teure Sachschäden vorzubeugen. Um dies zu gewährleisten, führen wir diese Prüfung mit entsprechender Qualifikation durch.

Jedes Unternehmen ist dazu verpflichtet gemäß denn rechtlichen Vorgaben entsprechend zu agieren. Wir unterstützen Sie dabei!