Die Prüfung von Leitern und Tritten (Leiterprüfung) nach DGUV Information 208-016

Jährliche Prüfpflicht für Leitern und Tritte

In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten durchzuführen ist. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass eine von ihm beauftragte Person Leitern und Tritte wiederkehrend auf deren ordnungsgemäßen Zustand prüft und das Ergebnis dokumentiert wird.

Einsatzprüfung der Leitern und Tritte

Die Prüfintervalle richten sich nach den Betriebsverhältnissen. Bei einer hohen Beanspruchung der Leitern und Tritte sind kürzere Prüfintervalle möglich, daher werden diese auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung gemäß Betriebssicherheitsverordnung ermittelt und festgelegt.

Prüfung durch befähigte Person

Leitern und Tritte müssen mindestens alle 12 Monate von einer sachkundigen Person, auf der Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Information 208-016, geprüft werden. Die Prüfergebnisse sind zu dokumentieren und die Leitern und Tritte sind mit einem Prüfsiegel zu kennzeichnen.

Wir unterstützen mit folgenden Leistungen

  • Rechtssichere Prüfung der Leitern und Tritte
  • Erstellung der notwendigen Gefährdungsbeurteilungen nach der BetrSichV
  • Festlegung der Prüfintervalle für die Leitern und Tritte
  • Erstellung von Prüfdokumenten für die beauftragte Person
  • Erstellung eines Prüfberichtes mit einer Mängeldokumentation
  • Anbringung des Prüfsiegels

Wir haben die Fachkunde nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), wir sind Ihre zertifizierten Spezialisten und fachkundigen Personen für die Prüfungen Ihrer Leitern und Tritte.