Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert, dass alle Arbeitsmittel in einem sicheren Zustand gehalten werden. Für Leitern und Tritte gilt dabei die DGUV Information 208-016 als verbindliche Grundlage.
Die DGUV Information 208-016 legt fest, wie oft, in welchem Umfang und durch wen Leitern und Tritte geprüft werden müssen. Diese sogenannte Leiterprüfung darf ausschließlich durch fachkundige, befähigte Personen durchgeführt werden.
Wir führen diese Prüfungen fachgerecht, rechtssicher und dokumentiert durch – damit Sie als Arbeitgeber Ihrer Verantwortung nachkommen und gleichzeitig Ihre Mitarbeitenden wirksam schützen.
Fachgerechte Prüfung von Leitern und Tritten gemäß DGUV Information 208-016
Dokumentation der Prüfergebnisse zur rechtssicheren Nachverfolgung
Ermittlung von Mängeln und Empfehlungen zur Mängelbeseitigung
Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Leitern und Tritte
Erstellung von Anleitungen für den sicheren Gebrauch
Unterweisung Ihrer Mitarbeitenden im richtigen Umgang mit Leitern und Tritten
Neben der reinen Prüfung sind Arbeitgeber verpflichtet, Nutzungsanweisungen und Hinweise bereitzustellen, die den sicheren Einsatz der Leitern und Tritte regeln. Auch hierbei unterstützen wir Sie – mit praxisnahen Lösungen und fundierter Beratung.