Prüfung von Leitern und Tritten nach BetrSichV Prüfung von Leitern und Tritten nach BetrSichV & DGUV I 208-016

Leitern und Tritte zählen zu den häufig genutzten Arbeitsmitteln in vielen Unternehmen – und genau deshalb ist ihre regelmäßige Prüfung gesetzlich vorgeschrieben.

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert, dass alle Arbeitsmittel in einem sicheren Zustand gehalten werden. Für Leitern und Tritte gilt dabei die DGUV Information 208-016 als verbindliche Grundlage.

 

Gesetzliche Pflicht – Praktische Umsetzung

Die DGUV Information 208-016 legt fest, wie oft, in welchem Umfang und durch wen Leitern und Tritte geprüft werden müssen. Diese sogenannte Leiterprüfung darf ausschließlich durch fachkundige, befähigte Personen durchgeführt werden.

Wir führen diese Prüfungen fachgerecht, rechtssicher und dokumentiert durch – damit Sie als Arbeitgeber Ihrer Verantwortung nachkommen und gleichzeitig Ihre Mitarbeitenden wirksam schützen.

 

Unsere Leistungen im Bereich Leiterprüfung

 

  • Fachgerechte Prüfung von Leitern und Tritten gemäß DGUV Information 208-016

  • Dokumentation der Prüfergebnisse zur rechtssicheren Nachverfolgung

  • Ermittlung von Mängeln und Empfehlungen zur Mängelbeseitigung

  • Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Leitern und Tritte

  • Erstellung von Anleitungen für den sicheren Gebrauch

  • Unterweisung Ihrer Mitarbeitenden im richtigen Umgang mit Leitern und Tritten

Mehr Sicherheit. Mehr Klarheit. Mehr Verantwortung.

Neben der reinen Prüfung sind Arbeitgeber verpflichtet, Nutzungsanweisungen und Hinweise bereitzustellen, die den sicheren Einsatz der Leitern und Tritte regeln. Auch hierbei unterstützen wir Sie – mit praxisnahen Lösungen und fundierter Beratung.