Alle Brandschutztüren und Brandschutztore benötigen eine Zulassung des Deutschen Institutes für Bautechnik (DIBt). Diese Zulassung regelt die Abnahme, das monatliche Prüfen sowie die Wartungsarbeiten. Neben dem Monats-Check durch den Anlagenbetreiber muss gemäß DIBt eine Jahresprüfung erfolgen. Diese kann ordnungsgemäß und regelmäßig von uns durchgeführt werden. Das Instandhalten von Feuerschutztüren und -toren beinhaltet das Prüfen, Warten und eventuelle Instandsetzungsarbeiten. Ein reibungsloses und sicheres Funktionieren Ihrer Brandschutztüren und -tore ist im Ernstfall überlebensnotwendig.
Als Betreiber sind Sie verpflichtet mindestens einmal pro Jahr eine Prüfung der Brandschutztüren und -tore durchführen zu lassen, wenn nicht im Zulassungsbescheid (Herstellerangaben) eine kürzere Frist vermerkt wurde. Die Prüfungen dürfen nur von ausgebildeten Personen (Sachkundige / Befähigte Personen) umgesetzt werden.
Daher bieten wir Ihnen folgende Leistungen:
· Beratung und Empfehlung
· Monatliche, ¼ jährliche und jährliche sicherheitstechnische Überprüfung & Wartung
· Schließkraftmessung
· Einstellung/ Nachstellung