Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore sind meist in Produktions- und Lagerhallen, aber auch in Eingangsbereichen öffentlicher Gebäude vorzufinden. Als Bauprodukte unterliegen sie nicht nur bestimmten technischen Vorgaben, sondern auch einer regelmäßigen Prüfpflicht.
Die sicherheitstechnischen Anforderungen von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren werden in der DIN 18650 und ASR A1.7 (bisher BGR 232) geregelt. Sie enthalten Vorschriften in Bezug auf den Aufbau der Anlage sowie die Kontrolle, Prüfung, Kennzeichnung und Inbetriebnahme.
Automatische Toranlagen und Türsysteme sowie kraftbetätigte Fenster müssen gemäß dieser Vorschrift in regelmäßigen Abständen von einem Sachkundigen geprüft werden.
Die Prüfung der Tore erfolgt gemäß den
Richtlinien der Berufsgenossenschaften und hinsichtlich der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) wir unterstützen Sie mit der von uns durchgeführten Torprüfung unkompliziert und zuverlässig.
Eine UVV-Prüfung oder eine Inspektion umfasst eine Prüfung der Toranlage auf ihren arbeitssicheren Zustand, eine Wartung, Funktionskontrolle oder Einstellen von Schaltgeräten sowie
Betriebsüberprüfung der Sicherheitseinrichtungen und anderer Befestigungsteilen.
Wir bieten Ihnen hinsichtlich der immer wieder notwendigen UVV-Prüfung an Tore folgenden Service:
· Überprüfung der Anlagen auf Verformung, Beschädigung, Korrosion
Überprüfung der Mechanik und Elektrik der Toranlagen und Türanlagen.
· Sicht und Funktionsprüfungen der Tore.
· Die Prüfung erfolgt durch einen Sachkundigen gemäß den entsprechenden Anwendungsrichtlinien
· Erstellung des Prüfbuches für jede Anlage
Neben der Torprüfung und Wartung ist die Messung der Schließkraft nach ASR A1.7 Betreiberpflicht.
Der Betreiber ist somit dafür verantwortlich, dass diese Prüfung durchgeführt wird. Dies gilt für alle kraftbetätigten Türen/Tore, die nicht über eine Sicherheitseinrichtung für den Personenschutz verfügen, welche die Anlage berührungslos abschalten lassen. Oder die Toranlage über eine Totmannschaltung betrieben wird.