Durch die Ausbildung nach DGUV Grundsatz 309-003 lernen Sie die rechtlichen Grundlagen und
berufsgenossenschaftlichen Anforderungen an Kranführer kennen.
Sie erlangen grundlegendes Know-how für den sicheren Betrieb von Brücken- und
Portalkranen.
Sie erwerben mit dem Befähigungsnachweis zum Kranführer ein solides Fundament für die spätere
berufliche Tätigkeit.
Die Unternehmer dürfen nur versicherte Personen, die folgende Voraussetzungen erfüllen als Kranfahrer beschäftigen.
Der Unternehmer muss Kranführer und Instandhaltungspersonal mit ihren Aufgaben beauftragen.
Bei ortsveränderlichen kraftbetriebenen Kranen muss der Unternehmer den Kranführer schriftlich beauftragen.
Die Vorschrift lässt den Einsatz jüngerer Personen als 18 Jahre zu Ausbildungszwecken unter Anleitung und ständiger Aufsicht durch erfahrene Personen zu.
Die körperliche Eignung kann durch eine arbeitsmedizinische Untersuchung nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
G 25 "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten" festgestellt werden.
Von den ausgewählten Personen werden zusätzlich folgende Voraussetzungen erwartet:
Theoretische Ausbildung
Lastaufnahmeeinrichtungen und Anschlagen von Lasten
Die theoretische und praktische Ausbildung, sowie die Abschlussprüfung wird vor bei
Ihnen vor Ort durchgeführt.
Den Kranschein (Fahrausweis) erhalten sie nach Teilnahme an der theoretischen und praktischen Ausbildung sowie der bestandenen theoretischen und praktischen Prüfung.
Dauer: ab 1 Tag
Der Inhalt und die Dauer der Ausbildung ist abhängig
Erfahrungsgemäß sind für die Dauer der Ausbildung folgende Richtwerte zu berücksichtigen:
teilkrafbetriebene Krane 1 Tag
flurgesteuerte Krane 1 - 3 Tage
Ebenfalls bieten wir Ihnen die Übernahme der jährlichen Unterweisung an.
Dauer 4 Stunden